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Vorläufige Unterrichtung des OB Heeresgruppe В durch den Ob.d.H. sowie der förmliche Befehl des OKH/GenStdH Op.Abt. (Ia), Nr. 375/40g. Kdos., vom 26.6.1940, BA-MA, RH 20–18/40b. Neuaufstellungen von Divisionen wurden in sogenannten Wellen mit jeweils gleichartiger Ausstattung vorgenommen. Als «weiße Jahrgänge» wurde jene bezeichnet, die keine reguläre Friedensausbildung erhalten hatten. Da der Versailler Vertrag ab 1920 für Deutschland keine allgemeine Wehrpflicht erlaubte, fehlten der Wehrmacht also bis zur Wiedereinführung der Wehrpflicht 1935 15 Jahrgänge militärisch ausgebildeter Männer. Sie mussten nach ihrer Einberufung nachgeschult werden und galten als nicht voll belast

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