ERLÄUTERUNGEN

AKTIENSPLIT: Ausgabe zusätzlicher Aktien an die bisherigen Inhaber des Aktienkapitals. Wenn die Ausgabe mit einer Erhöhung des Aktienkapitals aus Gewinn verbunden ist, erhalten die Aktionäre die Aktien gratis.

AKTIVA: Die in der Bilanz aufgeführten Vermögenswerte

AKTIVES KONTO: Siehe unter Kompensation

ANLAGE-ZERTIFIKATE: Anteilscheine an Investment-Fonds (vgl. Investment-Fonds)

ASSIGNATEN: Wertloses Papiergeld, das ursprünglich vom französischen Staat 1790-97 ausgegeben wurde und zur Inflation und wirtschaftlichen Zerrüttung führte

BLANKO GIRIERT: Das Anbringen der Unterschrift des Inhabers ohne Zusatz - blanko -, um eine Übertragung des Papiers ohne weitere Unterschrift zu ermöglichen. Findet Anwendung bei Papieren, die durch Giro übertragen werden. Hierzu gehören Orderschecks, Wechsel und andere Namenspapiere.

BONUS-ANTEILE: Als Prämien gratis bezogene Anteilscheine

BUNDES-EINLAGENVERSICHERUNG: Durch das amerikanische Bankgesetz von 1933 zum Schutz von Bankeinlagen geschaffene Gemeinschaftseinrichtung (Federal Deposit Insurance Corporation), die, falls eine Bank zusammenbricht, den Einleger für Verluste, gestaffelt nach der Höhe der Einlage, entschädigt

BUNDES-RESERVE-BANK: Siehe Federal Reserve Bank

DEVISENKONTEN / WÄHRUNGSKONTEN: Konten, deren

Guthaben nicht auf Landeswährung, sondern auf Fremdwährung lauten. Von USA aus gesehen ist die Landeswährung der US $; Fremdwährungen sind z. B.

die Deutsche Mark oder der Schweizer Franken.

DIREKTORIUM: In unseren Aktienbanken, die deutschem Aktienrecht unterliegen, sind die gesellschaftsrechtlichen Organe - der hauptberufliche Vorstand und der nebenberufliche Aufsichtsrat - funktionell und personell getrennt. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorstand kann einen Vorstandsvorsitzer wählen, er kann aber auch ohne Vorsitzer nach der Mehrheit entscheiden. Zum Direktorium in unseren Aktienbanken können somit die Mitglieder des Vorstandes und die Spitzen des mittleren Managements, die unmittelbar unter dem Vorstand arbeitenden Direktoren, gezählt werden.

Nicht so in den amerikanischen Aktienbanken. Der President and Chief Executive, der etwa unserem Vorstandsvorsitzer entspricht, ist häufig gleichzeitig Chairman of the Board of Directors, also Vorsitzender des Verwaltungsrates. Im Unterschied zu unserem Aufsichtsrat gehören diesem Gremium hauptberufliche Mitglieder, nämlich der President and Chairman of the Board, dessen Vertreter, der Vice Chairman of the Board, und die Mitglieder des Vorstandes, die Executive Vice Presidents, an. Außerdem sind nebenberufliche Aufsichtsräte, die im Hauptberuf in den Geschäftsleitungen anderer Firmen, im allgemeinen bedeutender Kundenfirmen der Bank, tätig sind, Mitglieder des Verwaltungsrates.

Nach dem deutschen Aktienrecht ist die Geschäftsleitung Sache des Vorstandes. Die Aufgaben des Aufsichtsrates liegen vorwiegend auf der Ebene der Überwachung. Daher finden gemeinsame Sitzungen nur selten - in der Regel vierteljährlich - statt. In USA dagegen wird die eigentliche Geschäftspolitik im Board of Directors, dem Verwaltungsrat, gemacht, der daher recht häufig zusammentritt. Wegen dieser aktiven Tätigkeit rechnet der Übersetzer dem Direktorium der amerikanischen Bank, in der die Handlung des Buches spielt, alle oben erwähnten haupt- und nebenberuflichen Mitglieder des Board of Directors zu und bezeichnet die einzelnen Mitglieder dieses Verwaltungsgremiums entsprechend dem amerikanischen Sprachgebrauch als Direktoren.

EFFEKTEN: Wertpapiere

EFFEKTENKURSE: Wertpapierkurse

EMISSION: Ausgabe von Wertpapieren, vorwiegend

Schuldverschreibungen oder Aktien

FEDERAL RESERVE BANK: Die durch das Bankgesetz von 1913 gegründeten 12 Gebiets-Bundes-Reserve-Banken sind die Notenbanken der USA und die Zentralinstitute, bei denen die dem Bundes-Reserve-Bank-System angehörenden Kreditinstitute ihre Liquiditätsreserven zu halten haben. Über das Bundes-Reserve-Bank-System werden die amerikanischen Geschäftsbanken kontrolliert und wird die Geldversorgung der Vereinigten Staaten gesteuert.

FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE: Wertpapiere über

Anleihebeträge mit festen Zinssätzen im Gegensatz zu Aktien, auf die eine vom Unternehmensertrag abhängige Dividende ausgeschüttet wird

FINANZSTATUS: Darstellung der Vermögens- und Ertragslage einer Gesellschaft für einen bestimmten Stichtag

GEWINNPROJEKTION: In amerikanischen Gesellschaften ist es üblich, für Zeiträume von bis zu fünf Jahren Gewinnprojektionen, das sind Gewinnvorausschätzungen, vorzunehmen.

INVESTMENT-FONDS: Sowohl die Anlage-Gesellschaft, die die Ersparnisse einzelner zur gemeinsamen Wertpapieranlage (oder Immobilienanlage) zusammenfaßt und pflegt, als auch die von der AnlageGesellschaft ausgewählte Gruppe von Wertpapieren -der Fonds -, worin die Ersparnisse angelegt werden

KAPITALEINZAHLUNGSAGIO: Die Differenz zwischen dem

Nennwert und dem Ausgabekurs, wenn Aktien zu einem über dem Nennwert liegenden Kurs ausgegeben werden. Da dieses Aufgeld (Agio) von der Gesellschaft gesondert ausgewiesen wird, ist es nicht Bestandteil des Aktienkapitals, wohl aber der Eigenmittel.

KOMMUNAL-OBLIGATIONEN: Schuldverschreibungen von Kommunen

KOMPENSATION: US-Banken verlangen bei Kreditgewährung häufig eine Ausgleichs-Einlage (compensating balance). Da hierdurch der Kreditbetrag nicht voll in Anspruch genommen, wohl aber voll verzinst wird, bedeutet dies eine Zinserhöhung. Die Höhe der Ausgleichs-Einlage wird von Fall zu Fall ausgehandelt. Dem Kreditkonto steht somit ein aktives Guthabenkonto (Kontokorrentkonto) gegenüber.

KONTOKORRENTKONTO: Das Konto, über das die laufenden Geschäfte bei der Bank abgewickelt werden (vgl. auch Kompensation)

KREDITLIMITIERUNGSGESETZ: Die auf Seite 327 erläuterte Vorschrift, die es US-Banken verbietet, einem einzelnen Kreditnehmer mehr als 10% ihres Kapitals zuzüglich eines eventuellen Kapitaleinzahlungsagios zu leihen

KREDITLINIE: Vereinbarung zwischen Bank und Kreditnehmer über einen Kreditrahmen, innerhalb dessen der Kreditnehmer Kredit in Anspruch nehmen kann

OBLIGATIONEN: Schuldverschreibungen; festverzinsliche

Wertpapiere (vgl. festverzinsliche Wertpapiere)

PRIME RATE: Basis-Zinssatz amerikanischer Banken für die Kreditgewährung; Kredite zur Prime Rate erhalten nur

allererste Adressen.

SICHTEINLAGEN: Für den Kunden jederzeit verfügbare Einlagen bei einer Bank

SPARBRIEFE: Von Kreditinstituten herausgegebene Bestätigungen über die Hereinnahme von Spareinlagen mit zumeist mittel- bzw. langfristigen Laufzeiten. Die Sparbriefe lauten meist über runde Beträge; einzuzahlen sind jedoch nur die abgezinsten Beträge, d.h. die Beträge, die unter Berücksichtigung der Zinsen und Zinseszinsen bei Fälligkeit den Kapitalbetrag des Sparbriefes erreichen.

STAMMAKTIEN: Aktien, die im Gegensatz zu Vorzugsaktien hinsichtlich der Gewinnausschüttung weder bevorzugt noch begrenzt sind

TAGESGELD: Der Begriff wird im Geldhandel unter Banken verwendet, wo im Rahmen der Gelddisposition auch hohe Beträge für sehr kurze Fristen benötigt werden. Tagesgeld ist Geld, das nur für einen Tag geliehen oder verliehen, also am nächsten Tag zurückgezahlt wird.

TREUHANDABTEILUNG: Abteilung der Bank, in der

Wertpapiervermögen von Kunden »zu treuen Händen« verwaltet wird mit dem Ziel, das Vermögen zu vermehren

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