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[Justi J.H.G.] Der handelnde Adel, dem der kriegerische Adel entgegen gesetzet wird. Zwey Abhandlungen über die Frage: Ob es der Wöhlfarth des Staates gemàB sey, daß der Adel Kaufmannschaft treibe? Aus dem Französischen übersetzet und mit einer Abhandlung über diesen Gegenstand versehen von Johann Heinrich Gottlob von Justi. Göttingen, 1756. Einleitung. S. 6–9.

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