1. Прошение, поданное иноком Алимпием графу Коловрату 25-го марта 1848 года

Euer Exellenz!

In der vollsten Ueberzeugung, dass Jeder die allgemein gepriesene Milde und Hohherzigkeit Euer Exellenz in Anspruch nehmende, gnädigst erhört, Trost und Hilfe findet, so wage auch ich unterthänigst meine gehorsamste Bitte um so mehr mit dem kindlichen Zutrauen zu Füssen Euer Exellenz unterzubreiten, da mir schon einmal, als Deputirten des Bialokrynicer Klosters und der sämmtlichen Altgläuber Gemeinden in der Bukowina, die süssen Früchte der väterlichen Fürsorge und Gnade Euer Exellenz zu verkosten das höchste Glück zu Theil wurde.

Zufolge des vom unsterblichen Kaiser Joseph II den sämmtlichen Altgläuber Gemeinden im Jahre 1783 ertheilten Privillegiums hinsichtlich der Freiheit der Religion und der Geistlichkeit148 haben S-e Majestat, unser allergnädigste Kaiser Ferdinand I, durch die gnädigste und kräftligste Fürsprache Euer Exellenz bewogen, laut a. h. Entschliefsung vom 18 сентября 1844 den benannten Gemeinden die Einführung eines ausländischen Oberhirten allergnädigst zu bewilligen geruhet, welche Gemeinden durch ihre Deputirten im Jahre 1846 auch wirklich den hochw. Metropoliten Ambrosius aus Constantinopol hereinführten, den auch S-e. Majestät nach der im diplomatischen Wege gepflogenen Ueberzeugung von dessen reinen und unbescholltenen Sitten und tadellosen Aufführung laut a. h. Enschliessung v. 5-ten März 1847 nicht nur in seiner früheren Würde zu bestätigen, sondern auch in das к. k. österreichische Unterthans Vaterland aufzunehmen geruheten, worüber er auch bei dem к. k. Bukowiner Kreisamte den Unterthanseid den 7-ten August 1847 mit der grössten Freude ablegte.

Mittelst einer Vorladung des Galizischen Landes-Gouverneurs Herrn Grafen v. Stadion wurde derselbe nach Lemberg berufen, vоn welchem er die Weisung bekam, sich sogleich nach Wien zu verfügen und obwohl er zu dieser Reise nicht vorbereitet war, so reisete er dennoch weiter und langte schon am 27 декабря v. J. herein, ehne zu wissen, warum man ihn verlange.

Doch es verstrich ein ganzer Monat ohne dass man ihm die Ursache seiner Berufung entdeckte, wesswegen er sich auch genöthigt sah bei S-er Kais. Hoheit, den Erzherzog Ludwig, eine Audienz zu ersuchen, was auch geschah. Aber bei Allem dem erfuhr er wegen seiner Berufung kein Wort, vielmehr wurde er von S-er Kais. Hoheit befragt, was er eigentlich von S-er Majestat, dem Kaiser, wunsche, – auf welche Frage er auch nicht anders zu beantworten wusste, als dass er von Herrn Grafen von Stadion hieher beordert wurde, um hier von S-er Majestat die gnadigste Ankundigung seiner Berufung und die Ertheilung der weiteren Kais. Befehle zu erfahren. Nach wenigen Tagen und zwar am 30 Januar 1848 wurde ihm von dem Obersten Hofkanzler Herrn Grafen v. Inzaghi eine Zuschrift zugestellt, durch welche der hochw. Metropolit Ambrosius von den ungerechten und unbegrundeten Beschwerden des russischen Hofes und des Patriarchen Constantinopol, welche bloss aus Hass über unsere fruher in ganz Russland herrschende Religion entstanden sind, in Kenntniss gesetzt und aufgefordert sich über die ihm vorgeworfenen 9 Punkte binen 8 Tagen schriftlich zu rechtfertigen. S-e Hochwurden versaumte nicht Gewissenschaft und der Warheit gemass seine schriftliche Rechtfertiguug selbst personlich dem Herrn Grafen v. Inzaghi am 7 Februar 1848 mit der Bitte einer gnadigen Fürsprache zu uberreichen. Man versprach ihm solche und man erklarte ihm, dass dieses, als eine diplomatische Sache einzig und allein vom Fürsten Metternich abhange: allein lender wurde auf seiner Rechtfertigung gar keine Rucksicht genommen, und ohne eines Vergehens überwiesen zu werden, demselben der a. h. Bescheid ertheilt, „dass seine Rückkekrn in das Bralokrtnycer Kloster und fernere Werksamkeit für die Altglauber in der Bukowina nicht Statt finden kann».

Diese unerwartete Nachrieht stürzte das ganze Kloster-Convent und die sammtlichen Altglauber Gemeinden in der Bukowina in die grösste Verlegenheit und verursachte in den Gemuthern Aller die schrecklichste Verwirrung, welche sich auch sogleich in das Kloster sammelten und sich einstimmig und freiwillig erklarten, sie wollen keine Zeit und Umkosten echonen und mehrere Deputirten, aus dem Kloster und Gemeinden gewahlt, sogleich nach Wien zu S-er Majestat abschucken, um sich über die Ursache dieses unglucklichen Ausspruches zu erkundigen. Doch um die nachtheiligen Folgen, welche vielleicht durch Unvorsichtigkeit der Gemeinden entstehen konnten, zu vermeiden, stellten sich ihnen die vernünftigeren Kloster-Mönche entgegen, und es gelang ihnen die Gemeinden durch reife Vorstellungen und Warnungen, die nur aus kindlicher Liebe und fester Treue gegen den allergnadigsten Monarchen gemacht wurden, von dem gefassten Entschlusse abzuhalten, bis sie von Wien die letzte Entschliessung S-er Majestät erhalten.

Weil nun mir das ehrwürdige Kloster-Convent diese Sache zur heiligsten Pflicht machte und anbefohlen hat, alle zur Ruckkehr des hochw. Metropoliten Ambrosius nothigen Schritte zu machen, so werfe ich mich zu den Fussen Euer Exellenz und flehe um die gnädigste und baldigste Bewilligung, dem hochw. Metropoliten in das Bialokrynicer Kloster zur Beruhigung des Volkes zurückkehren zu durfen.

Um so mehr hoffen wir die gnadigste Vermittlung Euer Exellenz zu erflehen, indem in diesen segensreichen Tagen allen unter dem glorreichen österreichischen Scepter vereinigten Staaten nnd Völkern durch die Erhörung ihrer Wünsche die grösste aller Wohlthaten erwiesen wurde, die Altglauber Gemeinden auch nicht minder treu an das glorreiche Kaiserhaus nicht minder anhänglich und unterthünig sind, daher sie auch der angesuchten Wohlthat wurdig zu sein sich fuhlen.

Geruhen daher Euer Exellenz diese instandigste Bitte zu genehmigen, welchen uns vielleicht die Ungerechtigkeit der Zeit unschuldig entwiess, vereint um langes Leben und Wohlergehen Euer Exellenz den Allmachligen ununterbrochen flehen konnen – der ich auch in vollstar Zuversicht Dero hochster Gnade und mit tiefster Ehrfurcht, bin

Euer Exellenz

unherthänigster Diener

Alimpi Miloradow,

Deputirter des Bialokrynicer Klosters und der

sämmtlichen Altglauber Gemeinden in der Bukowina.

Wien am 26 März 848,

Надпись на обороте:

An Seine Exellenz, den hochwohlgebornen Herrn Grafen v. Kolowrat

К. K. Minister-Präsidenten etc etc. etc.

Alimpi Miloradow,

Deputirter des Bialokrynicer Klosters und sämmtlichen Altgläuber Gemeinden in der Bukowina – bittet unterthänigst um die gnädigste Bewilligung dem hochw. Metropoliten Ambrosius schleunigst zurBeruhigung des Volkes zu seinen Gemeinden in das Bialokrynicer Kloster zurückkehren zu dürfen.

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