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Papst Benedikt habe bei seiner Abdankung gesagt, Europa ruhe auf drei Säulen: der griechischen Philosophie, dem Römischen Recht und der jüdisch-christlichen Religion. Der Anwalt des langen Ithemba ist sehr stolz auf sein Römisches Recht. Als er aufsteht, um Ithembas Akte zu holen, sieht Richard, dass er tatsächlich einen Bratenrock trägt, die Schöße des musealen Kleidungsstücks sind schon etwas angegraut, aber wehen frisch in einem Wind, dessen Ursprung in diesem stickigen, dunklen Büro kaum erklärlich ist. In Deutschland isst man Papier, sagt der Anwalt und fängt an zu kichern, während er sich wieder setzt und seine Ärmelschoner zurechtschiebt. Man isst Papier, sagt er noch einmal und kann das Lachen kaum mehr unterdrücken. Man isst Papier — isst in Deutschland Papier! bricht es aus ihm hervor, vor Lachen hat er nun Tränen in den Augen. Er sieht Richard und Ithemba erwartungsvoll an, aber Ithemba lacht nicht zurück, weil er nicht versteht, was sein Anwalt da sagt, und Richard fragt sich, ob der Anwalt auf das Bezug nimmt, was Ithemba gerade eben, im Vorzimmer zwischen Vietnamesen und Rumänen und anderen Afrikanern auf einem Klappstuhl sitzend, mit Blick auf die unzähligen Akten im Schrank der Sekretärin zu Richard gesagt hat: Papier kann man nicht essen. Aber wie sollte der Anwalt durch die doppelte Flügeltür, die zu seinem Büro führt, diesen Satz gehört haben? Zweiundsiebzig bin ich schon, sagt er jetzt, und sieht plötzlich irgendwie einem Uhu ähnlich, zweiundsiebzig! und beginnt abermals zu kichern, als wäre es wirklich ein toller Streich, den er den Behörden hier spielt, längst könnte er schon in Rente sein, aber stattdessen erhebt er Einspruch dagegen, dass das Sozialamt dem oder jenem Asylbewerber nur 280 Euro auszahlt statt der regulären 362, dass die Ausländerbehörde die italienischen Papiere der afrikanischen Flüchtlinge einbehält, um sie zur Ausreise zu zwingen, erst nach Vorlegung des Tickets bekommen die Ausreisewilligen ihr Dokument an der jeweiligen Grenzstation wieder ausgehändigt: Das dürfen die gar nicht! Das ist ein italienisches Dokument! Und übrigens missfällt ihm ebenfalls sehr, dass ausgerechnet das hauptstädtische Bundesland Berlin, im Gegensatz zu anderen deutschen Städten, serbische Roma- und Sintifamilien mit kleinen Kindern bei Minusgraden in die Slums von Belgrad zurückschickt und nicht einmal den anderswo üblichen Winteraufschub gibt. Aber das nur nebenbei. Schicken die Kinder zurück! muss er trotzdem noch einmal rufen, die Kinder! Trost schenke der ganzen weiten Welt nur der neue Papst, nicht umsonst heiße er ja Franziskus: Wo Barmherzigkeit und Klugheit sind, da ist nicht Verschwendung noch Täuschung! Und von Franziskus kommt der Anwalt geradenwegs auf die alten Römer zu sprechen: Tunc tua res agitur paries cum proximus ardet!, höchst zufrieden ist er, als Richard zustimmend nickt und prompt die Übersetzung murmelt: Wenn das Haus deines Nachbarn brennt, geht es auch dich an.

Der lange Ithemba sitzt währenddessen sehr still daneben, er versteht kein Wort von dem, was die beiden alten Männer da reden, er weiß nicht, warum sie lachen, er muss einfach da sitzen und abwarten, ob es in seiner Angelegenheit irgendetwas zu tun oder zu bedenken gibt. Richard kann sehen, wie Ithemba angesichts der unzähligen Akten, die im Regal und auf den Tischen abgelegt sind, von Furcht ergriffen ist und nur deshalb so still sitzt. Hunderte bunter Klebezettel hängen den Akten aus den Mäulern heraus, auf hunderte existenzentscheidende besondere Umstände verweisend. Manchmal schon hat Ithemba gesagt, er habe einen Termin beim social, damit war das Sozialamt gemeint, oder bei Hausländer, damit war die Ausländerbehörde gemeint, aber es hat eine Weile gedauert, bis Richard begriff, dass allein die Erwähnung solcher Termine Ausdruck größten Entsetzens war. Ithemba, den zu kontrollieren keine Militärstreife an der Grenze zu Libyen sich erlaubt hat, der in glühender Hitze drei Tage zu Fuß durch die steinige Wüste gegangen ist, der am ersten Tag nach seiner Ankunft in Lampedusa gefordert hat, sofort zurückgebracht zu werden nach Libyen, nur leider war das den Italienern nicht möglich, Ithemba, der ein Glasauge hat und 1,90 Meter groß ist, wird von ein paar Buchstaben auf Amtspapier — rechts oben das Brandenburger Tor im Berliner Briefkopf, links unten ein Stempel mit Adler — in Schrecken versetzt.

Und dabei kann er noch froh sein, dass er nicht versteht, was ihm da jeweils mitgeteilt wird:

Falsche Angaben können zur Versagung des beantragten Aufenthaltstitels oder der Aussetzung der Abschiebung (Duldung) führen oder zur Ausweisung.

Nach den für die bewilligten Leistungen maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, alle Änderungen von Tatsachen, die für die Hilfegewährung maßgebend sind, unverzüglich mitzuteilen.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die vorstehende Bescheinigung keine Ausreisefristverlängerung darstellt. Das bedeutet, dass Sie bei Vorliegen der Abschiebungsvoraussetzungen jederzeit — auch vor dem o.g. Vorsprachetermin — abgeschoben werden können. Im Falle unterlassener Ausreise kann gemäß § 82 Abs.4 S.1 AufenthG Ihr persönliches Erscheinen bei der Ausländerbehörde angeordnet werden. Leisten Sie dieser Anordnung ohne hinreichenden Grund keine Folge, kann die Vorführung zwangsweise erfolgen.

Während der Anwalt nun in der Akte herumblättert, sich hier und da etwas anstreicht, weitere gelbe, grüne und rosafarbene Klebezettel anbringt, in rasantem Tempo Briefe an verschiedene Behörden in sein Diktiergerät diktiert, warten Richard und Ithemba, nebeneinander sitzend, einfach nur ab. Ein deutsches Kind, ruft der Anwalt ihnen mittendrin plötzlich zu, wäre das einzige, was wirklich hilft! Ein deutsches Kind! Sieht er etwa nicht, dass da zwei Männer sitzen, einer noch dazu in fortgeschrittenem Alter? Dann blättert er weiter, diktiert: Werter Kollege, bitte beachten Sie, mit kollegialem Gruß und so weiter.

Aber eine Duldung zum Beispiel wäre doch auch schon etwas Gutes, oder? fragt Richard, als der Anwalt das Diktiergerät kurz ablegt. Dann könnten die Männer, habe er, Richard, gehört, doch zumindest nach neun Monaten anfangen, sich Arbeit zu suchen, sei es nicht so?

Nach neun Monaten! wiederholt der Anwalt und bricht wiederum in Gelächter aus.

Nein, sagt Richard, ich meinte jetzt die Duldung.

Ich weiß schon, ich weiß schon, sagt der Anwalt, blättert hier, blättert da, antwortet aber nicht.

Ich meinte, sie dürften sich dann Arbeit suchen, wiederholt Richard.

Suchen ja, sagt der Anwalt. Blättert hier, blättert da.

Und? fragt Richard.

Schon mal was von der Vorrang-Regelung gehört, sagt der Anwalt, hört jetzt abrupt auf zu blättern, blickt auf und schaut durch seine dicken Brillengläser hindurch Richard einen Moment lang scharf an. Er sieht wirklich aus wie ein Uhu.

Nein, sagt Richard.

Tja, die Vorrangregelung besagt, dass nur, wenn kein Deutscher und kein Europäer die Stelle haben möchte, dass nur dann zum Beispiel dieser Herr hier — der Uhu schaut in die Akte — Herr Awad überhaupt eine Chance hat.

Nun gut, sagt Richard, aber immerhin.

Ja, aber bevor er sich darum bewerben darf, muss auch noch die Ausländerbehörde ihm für diese eine bestimmte Stelle ihre Einwilligung geben.

Das wird sie doch in so einem Fall, sagt Richard.

Nun ja, sagt der Anwalt.

Was heißt das? fragt Richard.

Die Ausländerbehörde schickt die Bewerbung zunächst an die Arbeitsagentur mit der Bitte um Prüfung des Vorrangs. Diese Prüfung kann dauern. Warum, ja, das weiß kein Mensch zu sagen. Trifft die Antwort von der Arbeitsagentur schließlich ein, beginnt die Ausländerbehörde ihrerseits zu prüfen. Alles zusammen kann drei Monate dauern, auch vier Monate. Und die Entscheidung fällt nicht immer positiv aus.

Warum nicht?

Das müssen Sie die Damen und Herren von der Ausländerbehörde fragen.

Der lange Ithemba sitzt da und schweigt und schaut geradeaus, während die zwei alten Herren über seine Aussichten beraten. Dadurch, dass er ein Glasauge hat, sieht er die ganzen Aktenstapel, die hier herumliegen, wahrscheinlich nicht räumlich, denkt Richard.

Und selbst wenn die Behörde zustimmt, sagt der Anwalt, muss nach dem ganzen Procedere die Stelle noch immer verfügbar sein, da braucht es schon einen sehr geduldigen Arbeitgeber.

Verstehe, sagt Richard.

Richard sieht, dass die Holzfenster im Büro des Anwalts von der Hitze und Feuchtigkeit der letzten hundert Jahre schon sichtlich mürbe geworden sind. Die Wandfarbe ist bis hinauf in die Höhe von 4,20 Meter vergilbt, der Fußbodenbelag nur aus Linoleum. Als Richard kürzlich anrief, um zu fragen, ob er die Monatsrate für Ithemba für zwei Monate im voraus zahlen soll, hat die Sekretärin gesagt: Ach, lassen Sie mal, zahlen Sie erstmal nur eine. Eine Monatsrate sind 50 Euro, im Laufe von neun Monaten ergibt sich so die Gesamtsumme von 450 Euro, das Mindesthonorar für Asylverfahren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RGV). Die Arbeitsauffassung dieses Anwalts hat, das ist an dem Zustand des Büros klar zu erkennen, mit Begriffen wie Kostendeckung oder gar Gewinn wenig zu tun.

Aber, sagt Richard, gibt es nicht die Kategorie der Engpassberufe? Er hat Raschid, dem Schlosser versprochen, den Anwalt danach zu fragen. Im Internet hat er gelesen, dass für diese in Deutschland dringend benötigten Facharbeiter im Falle einer Duldung Soforteinstellungen möglich seien.

Ja, sagt der Anwalt, aber da wiederum verlangt die Ausländerbehörde, dass derjenige sich zur Feststellung der Identität um einen Pass des Heimatlandes bemüht, oder wenigstens um eine Geburtsurkunde.

Und? fragt Richard.

Es kann sein, er bekommt den Pass.

Das ist doch dann gut, oder? fragt Richard.

Solange es keinen bilateralen Poker gibt, ja.

Was ist denn ein bilateraler Poker? fragt Richard und hört, wie der große Ithemba unter dem Tisch an seinen Fingern zieht, dass die Knöchelchen knacken.

Manchmal will die Regierung eines solchen Landes eine politische Vergünstigung von Deutschland, ein Handelsabkommen, manchmal auch Waffen. Im Gegenzug verpflichtet sie sich, Leute, die in Deutschland nur geduldet sind, aber einen Pass ihres Heimatlandes besitzen, zurückzunehmen.

Also Deutschland ist sozusagen froh, wenn es wenigstens die Facharbeiter auf diese Weise loswerden kann, verstehe ich das richtig? sagt Richard.

So könnte man sagen, sagt der Anwalt.

Was sagt er? fragt nun auch Ithemba.

Ich erklär es dir später, sagt Richard.

Sie dürfen auch nicht vergessen, sagt nun der Anwalt, diese Herren hier vom Oranienplatz haben noch nicht einmal eine Duldung, und selbst wenn sie eine hätten: So eine Duldung ist kein Aufenthaltsstatus.

Sondern was?

Eine Duldung ist nur eine Aussetzung der Abschiebung. Der Anwalt spricht diese Bezeichnung so genussvoll aus, wie Yussuf damals das Wort Tellerwäscher.

Richard merkt, wie er Kopfschmerzen bekommt, die sich von der Stirn über die Schläfen allmählich in seinen Hinterkopf fressen. Aber ein letzter Punkt steht noch auf seiner Liste:

Und der Paragraph 23? fragt er. Im Internet habe er gelesen, dass, wenn ein Land, eine Regierung, ein Bürgermeister nur wolle, die europäischen Regelungen ausgesetzt werden dürften und jemand, der um Asyl ansuche, einfach als Mensch akzeptiert werden könne, auch in einem Land, das nach den gesetzlichen Regelungen eigentlich nicht für ihn zuständig sei.

Es wundert Richard nicht sonderlich, dass der Anwalt darauf nur ein Wort zur Antwort gibt:

Wenn.

Verstehe, sagt Richard und hat plötzlich das Gefühl, dass dieser Anwaltsbesuch seine Kräfte übersteigt.

Haben Sie denn die Erklärung des Senats nicht gelesen, sagt nun der Anwalt milde zu ihm, wie zu einem Kranken, dem man gut zureden muss, damit er die bittere Medizin schluckt.

Welche Erklärung denn?

Gestern stand es doch in allen Zeitungen, sagt der Anwalt und zitiert auswendig:

Aus Gründen der Vollständigkeit ist noch anzumerken, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für die Teilnehmer an der Protestbewegung am Oranienplatz nicht der Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik dient.

Nein, das habe ich nicht gelesen, sagt Richard.

Schauen Sie, sagt nun der Uhu: Die geschriebenen Gesetze treten, je höher entwickelt eine Gesellschaft ist, an die Stelle des common sense. In Deutschland sind es nach meiner Einschätzung nur noch zwei Drittel aller Gesetze, die im Gefühlsleben des Volkes, wenn ich das einmal so ausdrücken darf, verankert sind. Ein Drittel sind bereits so hochentwickelte, reine Gesetze, so sauber formuliert, dass die gefühlsmäßige Grundlage überflüssig geworden und praktisch nicht mehr existent ist. Vor 2000 Jahren waren die Germanen das gastfreundlichste Volk, das es gab. Sie kennen doch sicher den schönen Abschnitt in Tacitus’»Germania«über die Gastfreundschaft unserer Vorfahren?

Ja, sagt Richard und nickt.

Wenn ich Ihnen die Passage kurz noch einmal in Erinnerung rufen darf?

Sie dürfen.

Der Anwalt steht auf, geht zu seinem Bücherregal, die Rockschöße wehen im unerklärlichen Bürowind, zieht den Tacitus aus dem Regal und schlägt das kleine Buch an einer Stelle, an der ein Zettel eingelegt ist, auf.

Ithemba, der merkt, dass das Gespräch mit dem Anwalt sich dem Ende zuneigt, sammelt vorsichtig seine Papiere zusammen, schiebt sie sorgfältig übereinander und steckt sie zurück in die Mappe, die er extra dafür mitgebracht hat. Richard nickt ihm zu. Und nun beginnt der Anwalt zu rezitieren: Es gilt bei den Germanen als Sünde, einem Menschen sein Haus zu verschließen, wer es auch sei; jeder empfängt ihn mit einem seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend reich zubereiteten Mahle. Sind die Vorräte aufgezehrt, dann weist der, der eben noch Gastgeber gewesen war, den Weg zu einem anderen gastlichen Hause und geht selbst mit, uneingeladen betreten sie den nächsten Hof: und der Empfang ist nicht weniger herzlich. Im Gastrecht macht keiner einen Unterschied zwischen Bekannten und Unbekannten. Zwischen Gastgeber und Gast gibt es keinen Unterschied von mein und sein. Der Anwalt klappt das Buch wieder zu und fragt Richard: Und jetzt?

Und jetzt? fragt Richard mit einem Anflug von Hoffnung zurück.

Jetzt, 2000 Jahre später, gibt es dafür den Paragraphen 23, Absatz 1, Aufenthaltsgesetz.

Der Anwalt legt, als hätte er eine kleine Theatervorstellung gegeben, die Hand auf sein Herz und verbeugt sich. Dann macht er die Flügeltür auf und sagt: Sie erlauben? um anzudeuten, dass die Sprechstunde vorbei sei. Richard weiß ja selbst, wie viele Rumänen, Vietnamesen und Afrikaner noch draußen warten. Als er mit Ithemba an der Garderobe vorbeigeht, auf deren Hutablage wahrhaftig ein Zylinder liegt, hegt er kaum noch einen Zweifel daran, dass dieser, ihn irgendwie an einen Uhu erinnernde Anwalt aus dem vorvorigen Jahrhundert herübergeflattert sein muss ins einundzwanzigste — dieses neue, und trotzdem schon so alte Jahrhundert mit seinen nicht endenwollenden Strömen von Menschen, die, nachdem sie die Überfahrt über ein wirkliches Meer überlebt haben, nun in Flüssen und Meeren aus Akten ertrinken.

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