mit Blut, mit verbrecherischer Heimtücke, mit Berechnung, mit Raub? Eben erst haben sie die Frauen umgebracht, vor höchstens fünf oder zehn Minuten, denn die Leichen waren ja noch warm, und plötzlich lassen sie die Leichen und die offene Wohnung im Stich, obwohl sie wissen, daß gerade Leute vorbeigegangen sind, wälzen sich ohne ihre Beute wie kleine Kinder auf der Erde, grölen vor Lachen und lenken die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich, wofür es zehn über-einstimmende Zeugenaussagen gibt?«

»Natürlich wäre das sonderbar! Es versteht sich, daß das nicht möglich ist, aber ...«

»Nein, mein Lieber, hier gibt es kein Aber! Und wenn die Ohrringe, die am selben Tag und zur selben Stunde in Ni-kolajs Händen waren, wirklich einen wichtigen Indizienbeweis gegen ihn bilden – welche Tatsache übrigens durch seine Aus-sage auf höchst einfache Weise erklärt wird, folglich also ein noch strittiger Beweis ist –, so muß man doch auch die Fakten in Erwägung ziehen, die zu seinen Gunsten sprechen, um so mehr, als sie unwiderlegbare Fakten sind. Aber was meinst du, wenn du die Natur unserer Jurisprudenz berücksichtigst: wird man eine solche Tatsache, die einzig auf die psycho-logische Unmöglichkeit, einzig also auf seelische Gegeben-heiten gegründet ist, als Tatsache anerkennen, die unwider-legbar ist und alle weiteren belastenden Tatbestände, wie sie auch sein mögen, entkräftet? Sind diese Leute dazu fähig? Nein, sie werden diese Tatsache nicht anerkennen, um keinen Preis werden sie das; denn das Kästchen wurde gefunden, und der Mann wollte sich erhängen – ,was unmöglich gewe-sen wäre, hätte er sich nicht schuldig gefühlt!' Das ist der Grund, warum ich mich aufrege! Versteh das doch!«

»Ich sehe, daß du dich aufregst. Warte, ich habe vergessen, dich etwas zu fragen. Wodurch ist bewiesen, daß das Etui mit den Ohrringen wirklich aus der Truhe der Alten stammte?«

»Das ist bewiesen«, antwortete Rasumichin mit gerun-zelter Stirn und fast widerwillig. »Koch hat den Schmuck erkannt und auch gesagt, wer ihn verpfändet hat; und der Eigentümer hat einwandfrei nachgewiesen, daß die Ohrringe ihm gehören.«

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