existiert und später auch einmal entdeckt werden kann. Die überwiegende gewaltige Masse der Menschen, das Material, ist nur dazu auf der Welt, um sich zu bemühen, auf Grund irgendeines bis jetzt noch unentdeckten Vorganges, durch irgendeine Kreuzung von Sippen und Rassen, schließlich, sagen wir aus Tausenden, einen einzigen wenigstens einigermaßen selbständigen Menschen hervorzubringen. Mit größerer Selb-ständigkeit wird vielleicht einer unter Zehntausenden gebo-ren – ich spreche anschaulich und nur des Beispiels halber. Mit noch größerer Selbständigkeit einer aus Hunderttausen-den, geniale Menschen aus Millionen, und große Geister, die die Welt wirklich ihrem Ziel zuführen, vielleicht erst nach dem Hinscheiden vieler tausend Millionen Menschen. Kurz und gut, ich habe in die Retorte, in der das alles geschieht, nicht hineingeschaut. Aber es gibt ganz gewiß ein bestimmtes Ge-setz; es muß eines geben; hier kann kein Zufall walten.«
»Ja, was treibt ihr denn, ihr beiden? Reißt ihr Witze?« rief Rasumichin endlich. »Wollt ihr euch gegenseitig zum Nar-ren halten? Da sitzen sie und ziehen einander auf! Sprichst du im Ernst, Rodja?«
Raskolnikow hob schweigend das blasse, fast traurige Ge-sicht zu ihm und gab keine Antwort. Der unverhohlene, auf-dringliche, aufreizende und unhöfliche giftige Hohn Porfirijs wirkte neben diesem stillen, traurigen Antlitz seltsam auf Rasumichin.
»Nun, mein Lieber, wenn du das wirklich ernst meinst, so ... Du hast natürlich recht, wenn du sagst, das sei nicht neu und gleiche all dem, was wir schon tausendmal ge-lesen und gehört haben; was aber an dem ganzen wirklich originell ist und wirklich nur von dir allein stammt, ist zu meinem Entsetzen die Tatsache, daß du immerhin erlaubst, nach dem eigenen Gewissen Blut zu vergießen, daß du es darüber hinaus, verzeih schon, sogar mit einem solchen Fana-tismus forderst... Darin liegt wohl der Hauptgedanke deines Artikels: es gibt eine Erlaubnis, nach dem eigenen Gewissen Blut zu vergießen, und das ... das ist meiner Ansicht nach furchtbarer, als es eine offizielle, im Gesetz verankerte Er-laubnis zum Blutvergießen wäre ...«